Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V.
Informationen für Neupächter
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Verfasst am 17.06.2020 um 07:43 Uhr

Hinweise für suchende Kleingärtner - Stand Januar 2024

Bedingung für das Pachten eines Kleingartens ist ein gültiger Mietvertrag über eine Wohnung in Berlin oder näherer Umgebung.


Durch das Pachten einer Kleingartenparzelle über den Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. (kurz Bezirksverband) werden Sie Mitglied im Bezirksverband und im Kolonieverein (in der Koloniegemeinschaft).

Pro Ehepaar oder Lebensgemeinschaft wird nur eine Parzelle verpachtet. Eine Bewerbung um eine Zweitparzelle ist daher nicht zulässig.

Für die Aufnahme im Bezirksverband, die Wertermittlung der Parzelle und die Ausfertigung des Unterpachtvertrages erhebt der Bezirksverband z. Zt. einen Kostenbeitrag von 450,00 €.

Bei einem Rücktritt nach Parzellenvergabe kann dieser Betrag nicht vollständig erstattet werden!

Derzeit beträgt die Pacht einschließlich grundstücksbelastender Kosten im Regelfall (wenn Grundeigentümer das Land Berlin ist) ca. 0,50 € pro m² und Jahr, in Einzelfällen bis zu 0,70 € pro m² und Jahr. Der Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. erhebt seit Januar 2024 einen Monatsbeitrag von 10,00 € pro Parzelle. 


In Ausnahmefällen kann in geringem Umfang eine einmalige Grunderwerbssteuer und/oder in Einzelfällen eine jährliche Grundsteuer für Gebäude anfallen.


Ehe Sie schriftlich zusagen, eine bestimmte, Ihnen angebotene Parzelle übernehmen zu wollen, informieren Sie sich bitte vorher beim Kolonievorstand , welche einmaligen oder zusätzliche laufende Leistungen an die Kolonie auf Sie zukommen können, wie zum Beispiel:

Eintrittsgeld in den Kolonieverein,

Beiträge,

Umlagen für Strom, Wasser, Schneebeseitigung, Müllabfuhr

Ablösungen für Gemeinschaftsanlagen,

Arbeitsdienste und ähnliches.

Haus- u. Garteninventar sind in der Abschätzung nicht enthalten. Der neue Unterpächter muss

dieses Inventar nicht übernehmen, es muss ggf. vom scheidenden Unterpächter entfernt werden.

Wenn Ihnen eine Parzelle zugeteilt worden ist und Sie im Besitz der Schlüssel sind, lassen Sie sich vom Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. beraten, wenn Sie bauliche Maßnahmen treffen wollen. Auf der Parzelle ist nur eine Laube einschließlich überdachtem Laubenvorplatz bis zu 24 m², ein Kinderspielhaus bis zu 2 m² und ein auch als solches zu nutzendes Gewächshaus bis zu 7 m² zulässig. Die weiteren Maßeinschränkungen (Höhen u.ä.) ergeben sich aus dem Unterpachtvertrag und können beim Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. erfragt werden. Für die Errichtung von Baulichkeiten bzw. Abwassersammelgruben müssen Sie immer die Zustimmung des Bezirksverbandes der Kleingärtner e.V. einholen.

Denken Sie bei der Errichtung einer neuen Laube oder der Ausstattung und Restaurierung einer alten Laube daran, daß die Laube nach dem Bundeskleingartengesetz in einfacher Ausführung zu errichten ist und nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf. Bei Aufgabe der Parzelle wird deshalb eine Luxusausführung wertmäßig nicht erfasst und die Laube nur wie eine solche einfacher Art entschädigt.

In allen Kleingärten muss mit Bodenbelastungen durch Schadstoffe, die die kleingärtnerische Nutzung beeinträchtigen könnten, gerechnet werden. Der Bezirksverband Spandau übernimmt keine Gewährleistung für Schadstofffreiheit. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da auch hier evtl. mit weiteren Kosten zu rechnen ist (Bodenprobe).

Nach § 1 des Bundeskleingartengesetzes dient der Kleingarten insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Denken Sie bei der Planung Ihres Gartens daran, dafür entsprechende Flächen vorzusehen. Sie werden staunen, dass selbst gezogenes Obst, Tomaten und Möhren ganz anders schmecken als gekauftes Gemüse und Obst. Geben Sie den Obstbäumen und Beerensträuchern auf Ihrer neu erworbenen Parzelle ein paar Jahre die Chance zu beweisen, dass sie auch einen guten Ertrag liefern können.

Vermeiden Sie es auf Ihrer Parzelle Waldbäume zu pflanzen, die auf der Kleingartenparzelle nichts zu suchen haben. Ihre Entfernung kann vom Verpächter verlangt werden und das kann nach ein paar Jahren sehr teuer werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. 

Egelpfuhlstraße 35, 13581 Berlin  

Telefon 332 40 00 - Fax-Nr. 35 10 26 96, 

eMail: info@kleingaertner-spandau.de * Internet: www.kleingaertner-spandau.de


Veränderte telefonische Sprechzeiten bis auf Weiteres: Montag, Dienstag und Donnerstag von 11.00-13.00 Uhr.

Persönliche Sprechzeiten bis auf Weiteres: Montag und Dienstag zw. 8.00 - 12.00 Uhr / jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat zw. 16.00 - 18.00 Uhr.

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