Zusätzliche Hinweise für suchende Kleingärtner
Durch die Anpachtung einer Kleingartenparzelle über den Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. (kurz Bezirksverband) werden Sie Mitglied im Bezirksverband und im Kolonieverein (in der Koloniegemeinschaft).
Für die Aufnahme im Bezirksverband, die Abschätzung der Parzelle und die Ausfertigung des Unterpachtvertrages erhebt der Bezirksverband zur Zeit einen Kostenbeitrag von 370,00 €.
Derzeit beträgt die Pacht einschließlich grundstücksbelastender Kosten im Regelfall (wenn Grundeigentümer das Land Berlin ist) ca. 0,50 € pro qm und Jahr in Einzelfällen bis zu 0,70 € pro qm und Jahr. Der Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. erhebt derzeit einen Monatsbeitrag von 5,00 € pro Parzelle.In Ausnahmefällen kann in geringem Umfang Grunderwerbssteuer und/oder eine jährliche Grundsteuer anfallen.
Ehe Sie schriftlich zusagen, eine bestimmte, Ihnen nachgewiesene Parzelle übernehmen zu wollen, informieren Sie sich bitte beim Kolonievorstand , welche einmaligen oder zusätzliche laufende Leistungen an die Kolonie auf Sie zukommen können, wie zum Beispiel:
- Eintrittsgeld in den Kolonieverein,
- Beiträge,
- Umlagen für Strom, Wasser, Schneebeseitigung, Müllabfuhr
- Ablösungen für Gemeinschaftsanlagen,
- Arbeitsdienste und ähnliches.
Haus- u. Garteninventar sind in der Abschätzung nicht enthalten. Der neue Unterpächter muss
dieses Inventar nicht übernehmen, es muß ggf. vom scheidenden Unterpächter entfernt werden.
Wenn Ihnen eine Parzelle zugeteilt worden ist und Sie im Besitz der Schlüssel sind, lassen Sie sich vom Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. beraten, wenn Sie bauliche Maßnahmen treffen wollen. Auf der Parzelle ist nur eine Laube einschließlich überdachten Laubenvorplatz bis zu 24 qm, ein Kinderspielhaus bis zu 2 qm und ein auch als solches zu nutzendes Gewächshaus bis zu 7 qm zulässig. Die weiteren Maßeinschränkungen (Höhen u.ä.) ergeben sich aus dem Unterpachtvertrag und können beim Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. erfragt werden. Für die Errichtung von Baulichkeiten müssen Sie immer die Zustimmung des Bezirksverbandes der Kleingärtner e.V. einholen.
Denken Sie bei der Errichtung einer neuen Laube oder der Ausstattung und Restaurierung einer alten Laube daran, daß die Laube nach dem Bundeskleingartengesetz in einfacher Ausführung zu errichten ist und nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf. Bei Aufgabe der Parzelle wird deshalb eine Luxusausführung wertmäßig nicht erfaßt und die Laube nur wie eine solche einfacher Art entschädigt.
Nach § 1 des Bundeskleingartengesetzes dient der Kleingarten insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Denken Sie bei der Planung Ihres Gartens daran, dafür entsprechende Flächen vorzusehen. Sie werden staunen, daß selbst gezogenes Obst, Tomaten und Möhren ganz anders schmecken als gekauftes Gemüse und Obst. Geben Sie den Obstbäumen und Beerensträuchern auf Ihrer neu erworbenen Parzelle ein paar Jahre die Chance zu beweisen, daß sie auch einen guten Ertrag liefern können.
Vermeiden Sie es auf Ihrer Parzelle Waldbäume zu pflanzen, die auf der Kleingartenparzelle nichts zu suchen haben. Ihre Entfernung kann vom Verpächter verlangt werden und das kann nach ein paar Jahren sehr teuer werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V.
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